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Wichtige Zahlen für die Theorieprüfung 

  • Profiltiefe: mindestens 1,6 mm

  • Ladung darf nach vorne um 50 cm hinausragen: ab einer Höhe von 2,50 m

  • Höchstgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, um Autobahnen benutzen zu dürfen: mehr als 60 km/h

  • Halten/ Parken innerorts am Bahnübergang: mindestens 5 m vor Andreaskreuz

  • Halten/ Parken außerorts Bahnübergang: mindestens 50 m vor Andreaskreuz

  • Abstand beim Parken vor Kreuzungen/Einmündungen: mindestens 5 m

  • Abstand beim Parken vor Kreuzungen/Einmündungen mit Radweg rechts neben der Fahrbahn: mindestens 8 m

  • Fahrverbot für Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen: 0-22 Uhr

  • Parken vor und nach Haltestellenschildern verboten: bis 15 m

  • Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Stop-Schildern: 10 m

  • Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m

  • Lkw (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße: 80 km/h

  • Pkw + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße: 80 km/h

  • Höchstgeschwindigkeit Pkw’s mit Schneeketten: 50 km/h

  • Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min

  • Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m

  • Klasse B: 1 Anhänger (max. zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t oder 3,5 t plus 750 kg)

  • Gesamtmasse Parken auf Gehwegen: 2,8 t

  • Hauptuntersuchung: 2 Jahre(bei Neuwagen: 3 Jahre)

  • Maximale Breite Fahrzeug: 2,55 m

  • Maximale Höhe Fahrzeug: 4,00 m

  • Maximale Länge bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger -: 12,00 m

  • Maximale Länge bei Kraftfahrzeuge außer Zugmaschinen mit Anhängern: 18,00 m

  • Maximale Länge, die Ladung nach hinten über das Kraftfahrzeug hinausragen darf, bei Wegstrecken bis 100 km: 3 m

  • Maximale Länge, die Ladung nach hinten über das Kraftfahrzeug hinausragen darf, bei Wegstrecken über 100 km: 1,5 m

  • Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m

  • Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: ab 0,4 m

  • Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m

  • Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: Bei Nebel mit weniger als 50 m Sichtweite

  • Maximale Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit)

  • Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft: 50 km/h

  • Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h

  • Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m: 50 km/h

  • Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h

  • Freie Fahrstreifenwahl innerorts: bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

  • Länge Reaktionsweg bei 10 km/h: 3 m

  • Länge Reaktionsweg bei 50 km/h: 15 m

  • Bremsweg bei 50 km/h: 25 m

  • Anhalteweg bei 50 km/h: 40 m

  • Reaktionsweg bei 100 km/h: 30 m

  • Bremsweg bei 100 km/h: 100 m

  • Anhalteweg bei 100 km/h: 130 m

  • Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m

  • Maximale Länge des Anhaltewegs bei einer Sichtweite von 80 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 40 m

  • Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so langer Bremsweg

  • Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem parkendem Auto: 1 m

  • Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern: innerorts 1,5 m, ausserorts 2 m

  • Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen in der geschlossenen Ortschaft: 3 Pkw-Längen

  • Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h (halber Tacho): 50 m

  • Über einer Länge von 7 m: Es muss so viel Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann.

  • Maximale Höhe über der Fahrbahn für eine Leuchte, die eine nach hinten herausragende Ladung kennzeichnet: 1,50 m

  • Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m

Quelle: https://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp35index.htm

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